ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Beförderungs- und Geschäftsbedingungen des Veranstaltungsunternehmen der Luxury Touring & Events
1. Vertrag
Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch die Fa. Luxury Touring & Events
zustande. Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag ab, kommt der
Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung zustande, wenn der Besteller
die Annahme der Bestätigung als Angebot innerhalb einer Woche erklärt.
2. Leistungsumfang
Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Die
Leistung der Fa. Luxury Touring & Events
umfasst die Bereitstellung eines Fahrzeuges
mit Fahrer, die vereinbarte Fahrzeuggröße, die Beförderung der
vereinbarten Personenzahl, die Fahrt von dem vereinbarten Aufnahmeort
der Personen bis zu den Zielorten.
Zusätzlich vereinbarte Leistungen bedürfen der Schriftform.
Die Bereitstellung von Mikrofon, Kühlschrank, Toilette und Musik- bzw.
DVD-Anlage sind nicht im Preis enthalten. Bei ganz oder teilweisem
Ausfall ist eine Minderung nur möglich, wenn die Nutzung als
Sonderleistungen ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1 Nicht zum Leistungsumfang gehören:
- Planung der Fahrt
- die Bewirtung, Beaufsichtigung von Fahrgästen und deren
Gepäck im Fahrzeug,
- die Erbringung touristischer Leistungen
3. Änderungen im Leistungsumfang
Änderungen des Vertrages sollen schriftlich erfolgen. Situationsbedingte
Änderungen des Vertrages während einer Fahrt , die den Leistungsumfang
der Fa. Luxury Touring & Events
entscheidend beeinträchtigen können, müssen
grundsätzlich über den Fahrer des Fahrzeuges mit der Fa. Luxury Touring & Events
in
Koblenz abgestimmt werden. Wenn das Ergebnis der Abstimmung zwischen
Besteller/Auftraggeber und der Fa. Luxury Touring & Events
den vertraglichen
Leistungsumfang erweitert, muss der Fahrer im Auftrag der Fa. Luxury Touring & Events
mit dem Besteller/Auftraggeber einen kurzen schriftlichen Vermerk
erstellen. Der Vermerk ist von den beiden Verhandlungspartnern vor Ort
zu unterzeichnen. Situationsbedingte Änderungen können z.B. zusätzlich
zu fahrende Kilometer sein. Gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeiten des
Fahrers können aus Gründen der Sicherheit nicht überschritten werden.
3.1 Mindestteilnehmerzahl:
Bei allen Mehrtagesfahrten beträgt die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung 30 Personen, bei Tagesfahrten 35 Personen.
4. Preisgestaltung
Der vereinbarte Preis beinhaltet den Leistungsumfang wie unter Punkt 2
der AGB. Mehrkosten, die über diesen Leistungsumfang hinausgehen, werden
als gesonderte Position im Vertrag aufgeführt. Leistungsumfang und
Mehrkosten bilden in der summarischen Zusammenfassung den vertraglichen
Festpreis.
4.1 Preisanpassung
Mehrkosten, die bei Vertragsabschluss durch den Besteller und
Auftraggeber nicht geplant oder vorhersehbar waren (vgl.Ziffer 3) und
den Leistungsumfang nach Punkt 2 der AGB über das normale Maß der
Zumutbarkeit belasten, werden nachträglich berechnet.
4.2 Zahlungen
Der vereinbarte Preis muss vor Antritt der Fahrt bezahlt sein.
5. Kündigung durch den Besteller und Auftraggeber
Der Besteller und Auftraggeber kann jederzeit von dem Vertrag
zurücktreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform an die Fa.Luxury Touring & Events.
Im Falle der Kündigung kann die Luxury Touring & Events
eine angemessene
Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem vereinbarten Preis
abzüglich ersparter Aufwendungen. Die Fa. Luxury Touring & Events
kann den Anspruch wie
folgt pauschalisieren:
Kündigung
bis 28 Tage vor Fahrtbeginn: 15%,
15 Tage vor Fahrtbeginn: 30%,
7 Tage vor Fahrtbeginn: 50%,
ab 6 Tage vor Fahrtbeginn: 60%
Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Fa.Luxury Touring & Events ein
Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden
ist.
5.1 Kündigung nach Fahrtantritt durch den Besteller und Auftraggeber
Eine Kündigung nach Fahrtantritt ist nur möglich, wenn Änderungen des
vertraglichen Leistungsumfanges nach Punkt 2 der AGB für den Besteller
und Auftraggeber unzumutbar sind. Beruhen die Änderungen auf
Sachverhalten, welche die Fa. Luxury Touring & Events
zu verantworten hat, so bedarf
es des vorherigen Abhilfeverlangens, es sei denn, die Fa. Luxury Touring & Events
hat die
Abhilfe bereits verweigert oder eine Abhilfe kommt wegen der Natur der
Sache nicht in Betracht.
5.2 Kündigung nach Fahrtantritt durch die Fa. Luxury Touring & Events
Die Fa. Luxury Touring & Events
hat das Recht den Vertrag zu kündigen. Gründe für eine
Kündigung sind: nicht bezahlter Fahrpreis, erhebliche Änderungen vom
vertraglichen Leistungsumfang, Transport von Gepäck und Gegenständen,
welche das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges und die Sicherheit der
Fahrgäste beeinträchtigt, höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände
den vertraglichen Leistungsumfang nicht umsetzbar machen. Soweit eine
Aufnahme der Fahrt stattgefunden hat, sind die Fahrgäste zum Ort der
letzten Einstiegsmöglichkeit zurückzubefördern. Eine Verpflichtung zum
Rücktransport besteht nicht, wenn von den Fahrgästen eine Gefährdung für
das Fahrpersonal, andere Fahrgäste oder das Fahrzeug ausgeht.
6. Gepäck
Gepäck kann in den Fahrzeugen nur im normalen Umfang (max. 20 kg)
befördert werden. Gefährliche Güter sind von der Beförderung
ausgeschlossen.
7. Haftung
Die Fa. Luxury Touring & Events
haftet im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht für
die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung. Bei vertraglichen
Ansprüchen ist die Haftung auf den 5-fachen Preis beschränkt, soweit der
Anspruch bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit des
Bestellers oder der Fahrgäste nicht auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. Luxury Touring & Events
selbst, eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für Sachschäden ist die
Haftung für fahrlässiges Handeln ausgeschlossen.
7.1 Haftungsausschluss
Die Fa. Luxury Touring & Events
haftet nicht für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt.
I ) Soweit höhere Gewalt dazu führt, dass
a) sich die Abfahrtszeit verzögert,
b) der Reiseplan zeitlich nicht eingehalten wird,
c) der Zielort zeitlich nicht wie vorgesehen erreicht wird,
d) die Ankunftszeit bei der Rückfahrt nicht eingehalten werden kann,
e) der bestellte Omnibus vor oder während der Fahrt ausfällt und ein
etwa gleichwertiger Ersatz in angemessener Zeit für das Busunternehmen
zur Verfügung gestellt wird, sind Schadensersatzansprüche sowie jegliche
Gewährleistungsansprüche, wie etwa Minderung und Ähnliches
ausgeschlossen.
II ) Dies gilt auch, wenn
a) der Auftraggeber den Zielort vorgibt und der Fahrer nicht ortskundig ist,
b) der Auftraggeber kurz vor Fahrtantritt oder während der Fahrt Reiseplanänderungen vornimmt,
c) der Fahrer Anweisungen des Auftraggebers kurz vor Antritt der Fahrt
oder während der Fahrt nicht befolgt, die zum Ergebnis hätten, dass
gegen gesetzliche Vorschriften der StVO, StVZO, Bo-Kraft oder gegen
Arbeitszeitvorschriften verstoßen würde.
III) Soweit für die Durchführung der Reise andere Unternehmen
(Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen
usw.) in Anspruch genommen werden, ist die Fa. Luxury Touring & Events
lediglich
Vermittler der Leistungen.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeit
und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Auftraggeber innerhalb
eines Monats nach dem vorgesehenen Vertragsende gegenüber dem
Vertragspartner geltend zu machen.
9. Gerichtsstand
Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist
Gerichtsstand der Sitz der Fa. Luxury Touring & Events.
10. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Vertrages, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
11. Versand der Tickets
a) Tickets, welche über uns bestellt wurden werden nicht auf dem Postweg versendet.
b) Zur Legitimation der buchenden Person wird nur der Personalausweiß
oder ein amtliches Ausweißdokument benötigt. Ein Busticket in Form eines
Dokumentes händigen wir nicht aus!
12. Stornierung der Tickets
Der Besteller und Auftraggeber kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform an die Fa. Luxury Touring & Events . Im Falle der Kündigung kann die Fa.Luxury Touring & Events eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen. Die Fa. Luxury Touring & Events kann den Anspruch wie folgt pauschalisieren:
bis 14 Tage vor Reisebeginn 25%
ab 13 bis 8 Tage vor Reisebeginn 50%
ab 7 bis 4 Tage vor Reisebeginn 75%
ab 3 Tage vor Reisebeginn, am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100%.